Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden: Vergabe von Kurplätzen

Aushängezeitraum: 19.03.2024 - 31.05.2024

Ein Kurplatz kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – den entsprechenden Kurplatz im Badenerhof Gesundheits- und Kurhotel in Baden bei Wien.

Die Mittel kommen aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden.

Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden 

Für einen Kurplatz aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller

  • an einer rheumatischen Erkrankung oder einer Bewegungsbehinderung leiden,
  • kurfähig sein,
  • bedürftig sein,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten (diese finden Sie unterhalb zum Download).  

Eine Einreichung ist jederzeit möglich. 

Das Kurplatzansuchen finden Sie ebenfalls unterhalb zum Download.

Richtlinien für die Vergabe von Kurplätzen aus der “Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden“

Kurplatzansuchen

Infoblatt: Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden: Vergabe von Kurplätzen (201 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.