Illegale Abfallsammler verteilen aktuell Flugblätter
Wir machen Sie dringend darauf aufmerksam, dass die Weitergabe von
Abfällen an nicht befugte Sammler verboten ist!
Sowohl die illegalen Sammler als auch der
Bürger als Übergeber machen sich strafbar!
Die Sammlung von Abfällen darf nur von den Gemeinden, vom GAUL oder von beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Sammler benötigen eine behördliche Sammlerbewilligung – illegale Sammler besitzen keine Bewilligung!
Gleichzeitig gehen viele wertvolle Rohstoffe für eine Wiederverwertung verloren. Durch den illegalen Export von Gegenständen und Elektrogeräten, vor allem aus Metall, entstehen Schäden für die österreichische Wirtschaft, Gemeinden und unsere Umwelt.
Die illegalen Sammler bringen die Geräte meist ins Ausland. Dort
herrschen mitunter andere technische Standards der Verwertung, die einerseits
die heimische Recyclingwirtschaft benachteiligen, zudem verboten sind und der
Umwelt schaden. Im schlimmsten Fall werden alte Geräte kurzerhand bei uns zerlegt,
die Wertstoffe entnommen und der Abfall bleibt zurück in unserer Natur.
Nur die getrennte Sammlung im Sammelzentrum (ASZ) der Gemeinde
bzw. durch die Abholung ab Haus durch den befugten Entsorger (Mülltonnen,
Gelber Sack) ermöglicht eine funktionierende Kreislaufwirtschaft, welche die Umwelt
schont, Rohstoffe und Energie spart sowie die Kosten für jeden Einzelnen reduziert.