Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
a) 18.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
b) 45.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Hinweis (Richtwerte monatliches Einkommen)
Wenn Sie nur Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen und das
monatliche Haushaltsnettoeinkommen unter Euro 1.200,00 (Einpersonenhaushalt) bzw.
unter Euro 2.200,00 (Mehrpersonenhaushalt) liegt, können Sie davon ausgehen, dass Sie
die oben angeführten Einkommensgrenzen nicht überschreiten - siehe Online Ratgeber
Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe (vormals Mindestsicherung)
Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter 1.200 Euro netto auszugehen.
Förderhöhe
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen, abhängig. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00.
1 Personenhaushalt: € 80,00
2-Personenhaushalt: € 110,00
3-Personenhaushalt: € 140,00
4-Personenhaushalt: € 170,00
5-Personenhaushalt: € 200,00
Die Richtlinien, einen Online Ratgeber sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie ebenfalls weiter unten als Download.
Voraussetzungen
Kann von Personen die Ihren Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) in NÖ haben, gestellt werden, wenn
- zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz auch den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschritten wird.